20.04.2012

Urheberrecht - Gema darf Youtube zensieren

Die Video-Plattform YouTube ist im Rechtsstreit um urheberrechtlich geschützte Lieder der Musikverwertungsgesellschaft GEMA unterlegen. Wie das Landgericht in Hamburg am Freitag urteilte, unternehme die Google-Tochter nicht genug, um solche Titel zu sperren. Die Richter gaben damit einer GEMA-Klage statt und entschieden, dass YouTube sieben der insgesamt zwölf beanstandeten Beispieltitel aus seinem Angebot entfernen muss.

Bei Zuwiderhandlung werde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro im Einzelfall oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten fällig. Das Urteil bezieht sich allerdings nur auf die von der GEMA genannten Musikstücke und gehe nicht darüber hinaus. Trotzdem geht von der Entscheidung der Richter ein grundlegendes Signal aus. Es gilt zu klären, wie das Urheberrecht im Internet greifen soll. Google stellt mit Content-ID ein System, mit dem Rechteinhaber eigene Werke auf YouTube löschen oder zur Monetarisierung mit Werbung freigeben können. Dafür müssen sie Referenzdateien hochladen, von denen YouTube eine Art digitalen Fingerabdruck erstellt und die Videos überprüft. Doch das reicht der GEMA nicht, da das System oft nicht alle Titelversionen erkenne. Als Alternative schlug die GEMA einen Wortfilter vor, der Videos mit dem Titel des Songs gleich filtert. (Quelle: finanznachrichten.de)

Siehe auch

“Youtube gegen GEMA”: Was ist von dem Urteil des LG Hamburg zu erwarten?

 

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