03.05.2012

Mindestangaben auf Energie-Rechnung: Mehr Durchblick für Kunden

417480webRKbyThomas-Siepmannpixelio.de.jpg

©Thomas Siepmann / pixelio.de

Das 2011 novellierte Energiewirtschaftsgesetz für Strom und Gas regelt die Mindestangaben, die künftig auf der Rechnung zu stehen haben. Dabei gilt: Die Rechnungen müssen einfach und verständlich sein. Fabian Fehrenbach, Fachberater Energierecht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erläutert, was auf der Rechnung nicht fehlen darf.

Um Verbrauchern den Wechsel des Anbieters zu erleichtern, gehören künftig die Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen Kündigungstermin, die Kündigungsfrist und die Zählernummer des Kunden zu den Pflichtangaben auf der Rechnung. Ferner findet man dort neben dem aktuellen Verbrauch auch den Vergleich zum eigenen Vorjahresverbrauch sowie zum Jahresverbrauch vergleichbarer Kunden. "Prüfen sollten Sie insbesondere die Angaben zu Messstelle, Zählerständen, Abrechnungszeitraum, Preis und Abschlagszahlungen", rät Fehrenbach.

Die Abrechnungsperiode darf zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten. Dabei muss die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode oder des Lieferverhältnisses erstellt werden. Wer keine Rechnung erhält, sollte unbedingt nachfragen, denn trotz fehlender Rechnung verjährt die Forderung nicht. "Wollen Sie eine fehlerhafte Rechnung nicht bezahlen, teilen Sie dem Energieversorger – am besten per Einschreiben – den Fehler mit und fordern Sie ihn auf, eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen. Ansonsten kann das Unternehmen nach einer Ankündigung die Versorgung unterbrechen. Das ist auch schon bei relativ geringen ‚Rückständen‘ ab 100 Euro möglich", warnt Fehrenbach.

Auf Beschwerden muss der Energieversorger innerhalb von vier Wochen mit einer Begründung antworten. Danach kann die im Energiewirtschaftsgesetz vorgesehene Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Deren Entscheidung ist für den Kunden kostenfrei. Die Anschrift der Schlichtungsstelle sowie die Kontaktdaten der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde finden sich ebenfalls auf der Rechnung. (ML)

Aktuelle News

Google Glass: Boomt jetzt die Smart Home Industrie?

16.04.2013 | Google Glass soll Ende diesen Jahres auf den Markt kommen aber an der neuartigen „Brille“ scheiden sich die Geister: Die einen halten Google Glass für ein reines Spaßobjekt, die anderen für ein...

weiterlesen

Social Media im Kundenservice: Teil 2 | Vom intensiven Zuhören zur aktiven Teilnahme

16.04.2013 | Wie sich im digitalen Zeitalter auch das Kommunikationsverhalten der Kunden verändert hat und wie Unternehmen hierauf reagieren können, zeigte Teil eins der Artikelserie „Kundenservice der Zukunft...

weiterlesen

Studie: Banken müssen Vertrauensvorsprung bei mobilen Bezahllösungen nutzen

16.04.2013 | Noch vor wenigen Jahren war der Finanzsektor in allen Belangen rund um das Bezahlen von Gütern und Dienstleistungen alleiniger Platzhirsch. Das Thema „Mobile Payment“, also die direkte Bezahlung ...

weiterlesen

Presuming im Service

12.04.2013 | Konsumenten erwarten heute mehr! Sie wollen immer das Beste sofort und als Erste haben, aber gleichzeitig möchten sie nicht nur wie Käufer, sondern wie Individuen behandelt werden. Durch Crowdsourci...

weiterlesen

Kundenfeedback Studie: Unternehmen über ihren Umgang mit Kundenkritik

11.04.2013 | Ein Großteil der deutschen Unternehmen gibt sich für den Umgang mit dem Feedback seiner Kunden eine gute Note, doch ein genauerer Blick auf die Umsetzung der Prozesse zeigt, dass das Management der ...

weiterlesen
« 1 2 3 4 5 ... 288 »